Pergola Baugenehmigung in Hessen
In Hessen regelt die HBO (§ 63 HBO i.V.m. Anlage, Abschnitt I Nr. 1.13), wann eine Baugenehmigung für Pergolen und Terrassenüberdachungen nötig ist. Hier die Fakten auf einen Blick.
Die Kernregel
Kein Flächenlimit
Abhängig von Gebäudeklasse
Verfahrensfrei
Keine Genehmigung nötig
Rechtsgrundlage: § 63 HBO i.V.m. Anlage, Abschnitt I Nr. 1.13
Besonderheiten in Hessen
Hessen hat kein festes Flächenlimit für Terrassenüberdachungen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1–3 im Erdgeschoss (§ 63 HBO). Abstandsflächen und Bebauungsplan prüfen. Grenzbebauung erfordert Zustimmung des Nachbarn.
Was zählt als überdachte Fläche?
Entscheidend ist, ob die Konstruktion eine geschlossene oder weitgehend geschlossene Dachfläche hat. Eine Pergola mit offenen Querbalken oder Rankgitter gilt in der Regel nicht als Überdachung im Sinne der Bauordnung – und braucht damit auch keine Genehmigung, unabhängig von der Größe.
Sobald du ein festes Dach montierst – egal ob Glas, Polycarbonat, Lamellen oder Stoff-Bespannung – wird aus der offenen Pergola eine Terrassenüberdachung, und die Regeln der HBO greifen.
Vor dem Bau prüfen
- ✓ Grundfläche der Überdachung berechnen (Breite × Tiefe)
- ✓ Bebauungsplan (B-Plan) beim Bauamt einsehen – kann strengere Vorgaben enthalten
- ✓ Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze prüfen (in der Regel mindestens 3 m)
- ✓ Bei Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung: separate Genehmigung nötig
- ✓ Im Außenbereich (§ 35 BauGB): Bauvoranfrage stellen
- ✓ Bei Grenzbebauung: Nachbarn informieren und Zustimmung dokumentieren
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Häufige Fragen
Brauche ich in Hessen eine Baugenehmigung für eine Pergola?
In Hessen sind Terrassenüberdachungen ohne festes Flächenlimit (abhängig von Gebäudeklasse und Standort) in der Regel genehmigungsfrei. Das ergibt sich aus § 63 HBO i.V.m. Anlage, Abschnitt I Nr. 1.13. Freistehende Pergolen ohne geschlossene Dachfläche können je nach Konstruktion noch lockerer gehandhabt werden. Im Einzelfall entscheidet das zuständige Bauamt.
Was passiert, wenn ich in Hessen ohne Genehmigung baue?
Wird ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet, kann das Bauamt einen Baustopp verhängen und den Rückbau anordnen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben musst du die materiellen Bauvorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan) einhalten – sonst kann der Nachbar klagen.
Gilt die Genehmigungsfreiheit auch für Lamellendächer in Hessen?
Lamellendächer fallen in der Regel unter die gleiche Regelung wie Terrassenüberdachungen, da sie eine feste Dachkonstruktion darstellen. In Hessen gelten die Grenzen aus § 63 HBO i.V.m. Anlage, Abschnitt I Nr. 1.13. Bei motorisierten Lamellendächern mit Seitenteilen kann die Einordnung anders ausfallen – hier lohnt eine Bauvoranfrage.
Wie nah darf ich an die Grundstücksgrenze bauen?
Die Abstandsflächen regelt die HBO. Als Faustregel gelten in den meisten Bundesländern 3 m zur Grundstücksgrenze. Bei Grenzbebauung (z. B. Reihenhaus) gelten Sonderregelungen. Auch wenn die Pergola selbst genehmigungsfrei ist, müssen die Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Unsicherheit: Lageplan und Bebauungsplan beim Bauamt einsehen.