Pergola Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz regelt die LBauO RP (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO RP), wann eine Baugenehmigung für Pergolen und Terrassenüberdachungen nötig ist. Hier die Fakten auf einen Blick.
Rechtsstand: 12.08.2026 – Kernregel an der Primärquelle geprüft. Korrekturen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.
Die Kernregel
50 m³
Max. umbauter Raum
Verfahrensfrei
Keine Genehmigung nötig
Rechtsgrundlage: § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO RP
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz rechnet nicht in Quadratmetern, sondern in umbautem Raum: Zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Terrassenüberdachungen und Wintergärten bis 50 m³ sind bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 genehmigungsfrei (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO RP), nicht aber im Außenbereich. Bei 2,50 m Höhe entsprechen 50 m³ etwa 20 m² Grundfläche. Eine eigene Tiefen- oder Höhengrenze nennt die Norm nicht.
Was zählt als überdachte Fläche?
Entscheidend ist, ob die Konstruktion eine geschlossene oder weitgehend geschlossene Dachfläche hat. Eine Pergola mit offenen Querbalken oder Rankgitter gilt in der Regel nicht als Überdachung im Sinne der Bauordnung – und braucht damit auch keine Genehmigung, unabhängig von der Größe.
Sobald du ein festes Dach montierst – egal ob Glas, Polycarbonat, Lamellen oder Stoff-Bespannung – wird aus der offenen Pergola eine Terrassenüberdachung. Dann greifen die Regeln der LBauO RP greifen.
Vor dem Bau prüfen
- ✓ Grundfläche der Überdachung berechnen (Breite × Tiefe)
- ✓ Bebauungsplan (B-Plan) beim Bauamt einsehen – kann strengere Vorgaben enthalten
- ✓ Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze prüfen (in der Regel mindestens 3 m)
- ✓ Bei Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung: separate Genehmigung nötig
- ✓ Im Außenbereich (§ 35 BauGB): Bauvoranfrage stellen
- ✓ Bei Grenzbebauung: Nachbarn informieren und Zustimmung dokumentieren
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Häufige Fragen
Brauche ich in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung für eine Pergola?
In Rheinland-Pfalz sind Terrassenüberdachungen bis 50 m³ umbauter Raum (bei 2,50 m Höhe ca. 20 m²) in der Regel genehmigungsfrei. Das ergibt sich aus § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO RP. Freistehende Pergolen ohne geschlossene Dachfläche können je nach Konstruktion noch lockerer gehandhabt werden. Im Einzelfall entscheidet das zuständige Bauamt.
Was passiert, wenn ich in Rheinland-Pfalz ohne Genehmigung baue?
Wird ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet, kann das Bauamt einen Baustopp verhängen und den Rückbau anordnen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben musst du die materiellen Bauvorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan) einhalten – sonst kann der Nachbar klagen.
Gilt die Genehmigungsfreiheit auch für Lamellendächer in Rheinland-Pfalz?
Lamellendächer fallen in der Regel unter die gleiche Regelung wie Terrassenüberdachungen, da sie eine feste Dachkonstruktion darstellen. In Rheinland-Pfalz gelten die Grenzen aus § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO RP. Bei motorisierten Lamellendächern mit Seitenteilen kann die Einordnung anders ausfallen – hier lohnt eine Bauvoranfrage.
Wie nah darf ich an die Grundstücksgrenze bauen?
Die Abstandsflächen regelt die LBauO RP. Als Faustregel gelten in den meisten Bundesländern 3 m zur Grundstücksgrenze. Bei Grenzbebauung (z. B. Reihenhaus) gelten Sonderregelungen. Auch wenn die Pergola selbst genehmigungsfrei ist, müssen die Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Unsicherheit: Lageplan und Bebauungsplan beim Bauamt einsehen.