Pergola Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern regelt die LBauO M-V (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 g LBauO M-V (Terrassenüberdachungen bis 40 m²); § 61 Abs. 1 Nr. 15 d (Pergolen)), wann eine Baugenehmigung für Pergolen und Terrassenüberdachungen nötig ist. Hier die Fakten auf einen Blick.
Rechtsstand: 12.08.2026 – Kernregel an der Primärquelle geprüft. Korrekturen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.
Die Kernregel
40 m²
Max. Grundfläche
Keine Tiefengrenze
Nur die Fläche zählt
Verfahrensfrei
Keine Genehmigung nötig
Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 g LBauO M-V (Terrassenüberdachungen bis 40 m²); § 61 Abs. 1 Nr. 15 d (Pergolen)
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Terrassenüberdachungen sind bis 40 m² verfahrensfrei ohne Tiefenbegrenzung (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 g LBauO M-V) – nach der jüngsten Novelle einer der großzügigsten Werte aller Bundesländer (vorher galten 30 m² und 3 m Tiefe). Offene Pergolen ohne festes Dach zählen als „andere unbedeutende Anlagen“ (§ 61 Abs. 1 Nr. 15 d) und sind ebenfalls verfahrensfrei. In Küstenschutz- und Landschaftsschutzgebieten gelten Sonderregelungen, im Außenbereich (§ 35 BauGB) greifen zusätzliche bundesrechtliche Vorschriften.
Praxisbeispiele
Alu-Lamellendach 8 m × 4,5 m = 36 m² an der Terrasse in Rostock: Verfahrensfrei, denn die 40-m²-Grenze ist eingehalten und eine Tiefenbegrenzung gibt es in M-V nicht mehr. In Sachsen oder Bremen wäre dieselbe Überdachung genehmigungspflichtig.
Terrassenüberdachung 7 m × 6 m = 42 m²: Überschreitet die 40 m² und braucht eine Baugenehmigung, auch wenn das Grundstück groß ist.
Offene Holz-Pergola als Rankgerüst ohne Dach: als unbedeutende Anlage verfahrensfrei, unabhängig von der Größe. Erst ein festes Dach macht daraus eine Terrassenüberdachung mit 40-m²-Grenze.
Häufige Fehler vermeiden
Alte Grenzwerte verwendet: Viele Ratgeber nennen für M-V noch 30 m² und 3 m Tiefe. Nach der LBauO-Novelle gelten 40 m² ohne Tiefenbegrenzung (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 g LBauO M-V).
Abstandsflächen vergessen: Die Verfahrensfreiheit ersetzt nicht das Abstandsflächenrecht. Wer bis an die Grundstücksgrenze überdacht, braucht trotzdem die Grenzabstands-Prüfung.
Küstennähe unterschätzt: In Küstenschutz- und Schutzgebieten entlang der Ostsee gelten Sonderregeln, die die Verfahrensfreiheit einschränken können. Vorher bei der Gemeinde nachfragen.
Was zählt als überdachte Fläche?
Entscheidend ist, ob die Konstruktion eine geschlossene oder weitgehend geschlossene Dachfläche hat. Eine Pergola mit offenen Querbalken oder Rankgitter gilt in der Regel nicht als Überdachung im Sinne der Bauordnung – und braucht damit auch keine Genehmigung, unabhängig von der Größe.
Sobald du ein festes Dach montierst – egal ob Glas, Polycarbonat, Lamellen oder Stoff-Bespannung – wird aus der offenen Pergola eine Terrassenüberdachung. Dann greifen die Regeln der LBauO M-V greifen.
Vor dem Bau prüfen
- ✓ Grundfläche der Überdachung berechnen (Breite × Tiefe)
- ✓ Bebauungsplan (B-Plan) beim Bauamt einsehen – kann strengere Vorgaben enthalten
- ✓ Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze prüfen (in der Regel mindestens 3 m)
- ✓ Bei Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung: separate Genehmigung nötig
- ✓ Im Außenbereich (§ 35 BauGB): Bauvoranfrage stellen
- ✓ Bei Grenzbebauung: Nachbarn informieren und Zustimmung dokumentieren
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Häufige Fragen
Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung für eine Pergola?
In Mecklenburg-Vorpommern sind Terrassenüberdachungen bis 40 m² Grundfläche, ohne Tiefenbegrenzung in der Regel genehmigungsfrei. Das ergibt sich aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 g LBauO M-V (Terrassenüberdachungen bis 40 m²); § 61 Abs. 1 Nr. 15 d (Pergolen). Freistehende Pergolen ohne geschlossene Dachfläche können je nach Konstruktion noch lockerer gehandhabt werden. Im Einzelfall entscheidet das zuständige Bauamt.
Was passiert, wenn ich in Mecklenburg-Vorpommern ohne Genehmigung baue?
Wird ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet, kann das Bauamt einen Baustopp verhängen und den Rückbau anordnen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben musst du die materiellen Bauvorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan) einhalten – sonst kann der Nachbar klagen.
Gilt die Genehmigungsfreiheit auch für Lamellendächer in Mecklenburg-Vorpommern?
Lamellendächer fallen in der Regel unter die gleiche Regelung wie Terrassenüberdachungen, da sie eine feste Dachkonstruktion darstellen. Entscheidend ist die Grundfläche (bis 40 m²). Bei motorisierten Lamellendächern mit Seitenteilen kann die Einordnung anders ausfallen – hier lohnt eine Bauvoranfrage.
Wie nah darf ich an die Grundstücksgrenze bauen?
Die Abstandsflächen regelt die LBauO M-V. Als Faustregel gelten in den meisten Bundesländern 3 m zur Grundstücksgrenze. Bei Grenzbebauung (z. B. Reihenhaus) gelten Sonderregelungen. Auch wenn die Pergola selbst genehmigungsfrei ist, müssen die Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Unsicherheit: Lageplan und Bebauungsplan beim Bauamt einsehen.