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Pergola Baugenehmigung in Bayern

In Bayern regelt die BayBO (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO), wann eine Baugenehmigung für Pergolen und Terrassenüberdachungen nötig ist. Hier die Fakten auf einen Blick.

Die Kernregel

30 m²

Max. Grundfläche

3 m

Max. Tiefe

Verfahrensfrei

Keine Genehmigung nötig

Rechtsgrundlage: Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO

Besonderheiten in Bayern

Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO. »Verfahrensfrei« bedeutet: Du brauchst keinen Bauantrag und keine Genehmigung. Trotzdem musst du alle materiellen Vorschriften einhalten: Abstandsflächen, Bebauungsplan, Stellplatznachweis. Der Bebauungsplan kann die Verfahrensfreiheit einschränken, etwa durch Festsetzungen zur Dachform oder Materialwahl.

Abstandsflächen in Bayern

Art. 6 BayBO regelt die Abstandsflächen in Bayern. Grundformel: 0,4 H (Wandhöhe), mindestens 3 m. Eine Pergola mit 2,80 m Traufhöhe braucht also 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze (0,4 × 2,80 = 1,12 m, aber Minimum greift). Liegt die Pergola direkt an der Grundstücksgrenze, ist eine Abweichung nach Art. 63 BayBO möglich. Dafür brauchst du die Zustimmung des Nachbarn und des Bauamts. In Gewerbe- und Industriegebieten gelten andere Werte (0,2 H).

Praxisbeispiele

1.

Pergola 6 m × 4 m = 24 m² Grundfläche. Die Tiefe (4 m) überschreitet 3 m und ist damit genehmigungspflichtig, obwohl die Fläche unter 30 m² liegt. Beide Grenzwerte müssen gleichzeitig eingehalten werden.

2.

Freistehende Pergola ohne Dach (nur Querbalken/Rankgitter): Gilt in Bayern nicht als Gebäude im Sinne der BayBO und ist unabhängig von der Größe verfahrensfrei. Sobald du Lamellen, Glas oder Stoff montierst, wird sie zur Überdachung.

3.

Lamellendach mit 30 m² und 3 m Tiefe auf einer Dachterrasse: Hier greift Art. 57 nicht, weil die Regelung nur für erdgeschossige Terrassenüberdachungen gilt. Auf Dachterrassen brauchst du in der Regel einen Bauantrag.

4.

Du hast bereits eine genehmigte Terrassenüberdachung mit 20 m² und willst sie um 15 m² erweitern: Die Gesamtfläche (35 m²) überschreitet 30 m². Baugenehmigung erforderlich.

Häufige Fehler vermeiden

Nur die Fläche geprüft, nicht die Tiefe: Bei 30 m² und 3 m müssen beide Werte gleichzeitig stimmen. Eine 10 m × 3,5 m Pergola hat zwar nur 35 m², scheitert aber an der Tiefe.

Verfahrensfrei mit »regelungsfrei« verwechselt: Auch ohne Baugenehmigung musst du den Bebauungsplan, die Abstandsflächen (Art. 6 BayBO) und das Nachbarrecht einhalten.

Bauvoranfrage vergessen bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB): Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten strengere Regeln. Die Verfahrensfreiheit aus Art. 57 BayBO entbindet nicht von der Zulässigkeitsprüfung nach BauGB.

Gemeindliche Satzungen übersehen: Viele bayerische Gemeinden haben Gestaltungssatzungen (Art. 81 BayBO), die Farbe, Material oder Dachneigung vorschreiben. Diese gelten zusätzlich zur LBO.

Bestehende Überdachungen nicht mitgerechnet: Wer schon eine Markise mit festem Rahmen hat und daneben eine Pergola baut, muss prüfen, ob das Bauamt beides als zusammenhängendes Vorhaben wertet.

Was zählt als überdachte Fläche?

Entscheidend ist, ob die Konstruktion eine geschlossene oder weitgehend geschlossene Dachfläche hat. Eine Pergola mit offenen Querbalken oder Rankgitter gilt in der Regel nicht als Überdachung im Sinne der Bauordnung – und braucht damit auch keine Genehmigung, unabhängig von der Größe.

Sobald du ein festes Dach montierst – egal ob Glas, Polycarbonat, Lamellen oder Stoff-Bespannung – wird aus der offenen Pergola eine Terrassenüberdachung, und die Regeln der BayBO greifen.

Vor dem Bau prüfen

  • Grundfläche der Überdachung berechnen (Breite × Tiefe)
  • Bebauungsplan (B-Plan) beim Bauamt einsehen – kann strengere Vorgaben enthalten
  • Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze prüfen (in der Regel mindestens 3 m)
  • Bei Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung: separate Genehmigung nötig
  • Im Außenbereich (§ 35 BauGB): Bauvoranfrage stellen
  • Bei Grenzbebauung: Nachbarn informieren und Zustimmung dokumentieren
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Häufige Fragen

Brauche ich in Bayern eine Baugenehmigung für eine Pergola?

In Bayern sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe in der Regel genehmigungsfrei. Das ergibt sich aus Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO. Freistehende Pergolen ohne geschlossene Dachfläche können je nach Konstruktion noch lockerer gehandhabt werden. Im Einzelfall entscheidet das zuständige Bauamt.

Was passiert, wenn ich in Bayern ohne Genehmigung baue?

Wird ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet, kann das Bauamt einen Baustopp verhängen und den Rückbau anordnen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben musst du die materiellen Bauvorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan) einhalten – sonst kann der Nachbar klagen.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch für Lamellendächer in Bayern?

Lamellendächer fallen in der Regel unter die gleiche Regelung wie Terrassenüberdachungen, da sie eine feste Dachkonstruktion darstellen. Entscheidend ist die Grundfläche (bis 30 m²) und die Tiefe. Bei motorisierten Lamellendächern mit Seitenteilen kann die Einordnung anders ausfallen – hier lohnt eine Bauvoranfrage.

Wie nah darf ich an die Grundstücksgrenze bauen?

Die Abstandsflächen regelt die BayBO. Als Faustregel gelten in den meisten Bundesländern 3 m zur Grundstücksgrenze. Bei Grenzbebauung (z. B. Reihenhaus) gelten Sonderregelungen. Auch wenn die Pergola selbst genehmigungsfrei ist, müssen die Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Unsicherheit: Lageplan und Bebauungsplan beim Bauamt einsehen.