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Pergola Baugenehmigung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg regelt die LBO BW (§ 50 Abs. 1 LBO Baden-Württemberg), wann eine Baugenehmigung für Pergolen und Terrassenüberdachungen nötig ist. Hier die Fakten auf einen Blick.

Die Kernregel

30 m²

Max. Grundfläche

3 m

Max. Tiefe

Verfahrensfrei

Keine Genehmigung nötig

Rechtsgrundlage: § 50 Abs. 1 LBO Baden-Württemberg

Besonderheiten in Baden-Württemberg

Überdachte Terrassen bis 30 m² und 3 m Tiefe in der Regel verfahrensfrei (§ 50 Abs. 1 LBO BW). Die Fläche wird als Grundfläche der Überdachung gemessen, also Breite mal Tiefe der Dachprojektion auf den Boden. Stützen, die über die Dachfläche hinausragen, zählen nicht mit.

Abstandsflächen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg regelt § 5 LBO BW die Abstandsflächen. Grundsatz: 0,4 der Wandhöhe, mindestens 2,5 m. Bei Terrassenüberdachungen unter 3 m Höhe reichen in vielen Gemeinden 2,5 m zur Grundstücksgrenze. Achtung: Im Bebauungsplan können größere Abstände festgesetzt sein. Der B-Plan hat Vorrang.

Praxisbeispiele

1.

Eine Alu-Pergola mit 5 m Breite und 4 m Tiefe ergibt 20 m² und wäre verfahrensfrei, solange die Tiefe 3 m nicht überschreitet. Hier ist sie mit 4 m zu tief: Genehmigung erforderlich.

2.

Ein Lamellendach mit 6 m Breite und 3 m Tiefe ergibt 18 m² bei exakt 3 m Tiefe. Verfahrensfrei.

3.

Ein vorhandener Wintergarten (15 m²) plus eine angrenzende Terrassenüberdachung (20 m²) werden nicht zusammengerechnet, da es sich um unterschiedliche Bauvorhaben handelt. Aber: Das Bauamt kann bei unmittelbarer Nähe anders entscheiden.

Häufige Fehler vermeiden

Tiefe und Höhe verwechselt: Die 3 m beziehen sich auf die Tiefe (Abstand von der Hauswand), nicht auf die Höhe der Konstruktion.

B-Plan ignoriert: In vielen Neubaugebieten begrenzt der Bebauungsplan die überbaubare Grundstücksfläche (GRZ). Die Pergola zählt als Nebenanlage mit.

Mehrere Überdachungen addiert: Baust du 2 Pergolen mit je 20 m², gelten sie als 1 Vorhaben, wenn sie direkt nebeneinander stehen.

Was zählt als überdachte Fläche?

Entscheidend ist, ob die Konstruktion eine geschlossene oder weitgehend geschlossene Dachfläche hat. Eine Pergola mit offenen Querbalken oder Rankgitter gilt in der Regel nicht als Überdachung im Sinne der Bauordnung – und braucht damit auch keine Genehmigung, unabhängig von der Größe.

Sobald du ein festes Dach montierst – egal ob Glas, Polycarbonat, Lamellen oder Stoff-Bespannung – wird aus der offenen Pergola eine Terrassenüberdachung, und die Regeln der LBO BW greifen.

Vor dem Bau prüfen

  • Grundfläche der Überdachung berechnen (Breite × Tiefe)
  • Bebauungsplan (B-Plan) beim Bauamt einsehen – kann strengere Vorgaben enthalten
  • Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze prüfen (in der Regel mindestens 3 m)
  • Bei Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung: separate Genehmigung nötig
  • Im Außenbereich (§ 35 BauGB): Bauvoranfrage stellen
  • Bei Grenzbebauung: Nachbarn informieren und Zustimmung dokumentieren
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Häufige Fragen

Brauche ich in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung für eine Pergola?

In Baden-Württemberg sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe in der Regel genehmigungsfrei. Das ergibt sich aus § 50 Abs. 1 LBO Baden-Württemberg. Freistehende Pergolen ohne geschlossene Dachfläche können je nach Konstruktion noch lockerer gehandhabt werden. Im Einzelfall entscheidet das zuständige Bauamt.

Was passiert, wenn ich in Baden-Württemberg ohne Genehmigung baue?

Wird ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet, kann das Bauamt einen Baustopp verhängen und den Rückbau anordnen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben musst du die materiellen Bauvorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan) einhalten – sonst kann der Nachbar klagen.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch für Lamellendächer in Baden-Württemberg?

Lamellendächer fallen in der Regel unter die gleiche Regelung wie Terrassenüberdachungen, da sie eine feste Dachkonstruktion darstellen. Entscheidend ist die Grundfläche (bis 30 m²) und die Tiefe. Bei motorisierten Lamellendächern mit Seitenteilen kann die Einordnung anders ausfallen – hier lohnt eine Bauvoranfrage.

Wie nah darf ich an die Grundstücksgrenze bauen?

Die Abstandsflächen regelt die LBO BW. Als Faustregel gelten in den meisten Bundesländern 3 m zur Grundstücksgrenze. Bei Grenzbebauung (z. B. Reihenhaus) gelten Sonderregelungen. Auch wenn die Pergola selbst genehmigungsfrei ist, müssen die Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Unsicherheit: Lageplan und Bebauungsplan beim Bauamt einsehen.