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Pergola Baugenehmigung in Bremen

In Bremen regelt die BremLBO (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h bb BremLBO), wann eine Baugenehmigung für Pergolen und Terrassenüberdachungen nötig ist. Hier die Fakten auf einen Blick.

Rechtsstand: 12.08.2026 – Kernregel an der Primärquelle geprüft. Korrekturen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.

Die Kernregel

30 m²

Max. Grundfläche

3.5 m

Max. Tiefe

Verfahrensfrei

Keine Genehmigung nötig

Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h bb BremLBO

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Besonderheiten in Bremen

Terrassenüberdachungen sind bis 30 m² und 3,50 m Tiefe verfahrensfrei (§ 61 BremLBO, Fassung vom 29.05.2024). Bremen verlangt zusätzlich über das Abstandsflächenrecht, dass überdachte Terrassen mindestens 2,50 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben (§ 6 BremLBO) – im dicht bebauten Stadtstaat ist das in Reihenhaus-Lagen der häufigste Stolperstein. Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften können weitere Vorgaben machen.

Praxisbeispiele

1.

Reihenhaus in Bremen-Findorff, Überdachung 6 m × 3,5 m = 21 m²: Verfahrensfrei, sofern zur Nachbargrenze 2,50 m frei bleiben. Bei 6 m Grundstücksbreite wird genau das oft knapp.

2.

Überdachung 8 m × 4 m = 32 m²: doppelt gescheitert: über 30 m² Fläche und über 3,50 m Tiefe, also genehmigungspflichtig.

3.

Freistehendes Terrassendach im Garten mit 20 m²: Auch freistehend gilt die 30-m²-Regel; entscheidend bleiben Tiefe und Nachbarabstand, nicht die Bauweise.

Häufige Fehler vermeiden

Nachbarabstand vergessen: Die 2,50 m zur gegenüberliegenden Nachbargrenze (§ 6 BremLBO) gelten auch für verfahrensfreie Überdachungen. In Reihenhaus-Quartieren ist das der häufigste Fehler.

Alte Rechtslage zitiert: Seit dem 01.07.2024 gilt die neue BremLBO vom 29.05.2024. Wer Ratgeber mit Bezug auf die alte Fassung nutzt, sollte die Paragraphen-Angaben prüfen.

Stadtstaat-Besonderheit unterschätzt: In Bremen greifen Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften enger als in Flächenländern, die Verfahrensfreiheit nach LBO ist nur die halbe Prüfung.

Was zählt als überdachte Fläche?

Entscheidend ist, ob die Konstruktion eine geschlossene oder weitgehend geschlossene Dachfläche hat. Eine Pergola mit offenen Querbalken oder Rankgitter gilt in der Regel nicht als Überdachung im Sinne der Bauordnung – und braucht damit auch keine Genehmigung, unabhängig von der Größe.

Sobald du ein festes Dach montierst – egal ob Glas, Polycarbonat, Lamellen oder Stoff-Bespannung – wird aus der offenen Pergola eine Terrassenüberdachung. Dann greifen die Regeln der BremLBO greifen.

Vor dem Bau prüfen

  • Grundfläche der Überdachung berechnen (Breite × Tiefe)
  • Bebauungsplan (B-Plan) beim Bauamt einsehen – kann strengere Vorgaben enthalten
  • Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze prüfen (in der Regel mindestens 3 m)
  • Bei Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung: separate Genehmigung nötig
  • Im Außenbereich (§ 35 BauGB): Bauvoranfrage stellen
  • Bei Grenzbebauung: Nachbarn informieren und Zustimmung dokumentieren
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Häufige Fragen

Brauche ich in Bremen eine Baugenehmigung für eine Pergola?

In Bremen sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und 3.5 m Tiefe in der Regel genehmigungsfrei. Das ergibt sich aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h bb BremLBO. Freistehende Pergolen ohne geschlossene Dachfläche können je nach Konstruktion noch lockerer gehandhabt werden. Im Einzelfall entscheidet das zuständige Bauamt.

Was passiert, wenn ich in Bremen ohne Genehmigung baue?

Wird ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet, kann das Bauamt einen Baustopp verhängen und den Rückbau anordnen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben musst du die materiellen Bauvorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan) einhalten – sonst kann der Nachbar klagen.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch für Lamellendächer in Bremen?

Lamellendächer fallen in der Regel unter die gleiche Regelung wie Terrassenüberdachungen, da sie eine feste Dachkonstruktion darstellen. Entscheidend ist die Grundfläche (bis 30 m²) und die Tiefe (bis 3.5 m). Bei motorisierten Lamellendächern mit Seitenteilen kann die Einordnung anders ausfallen – hier lohnt eine Bauvoranfrage.

Wie nah darf ich an die Grundstücksgrenze bauen?

Die Abstandsflächen regelt die BremLBO. Als Faustregel gelten in den meisten Bundesländern 3 m zur Grundstücksgrenze. Bei Grenzbebauung (z. B. Reihenhaus) gelten Sonderregelungen. Auch wenn die Pergola selbst genehmigungsfrei ist, müssen die Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Unsicherheit: Lageplan und Bebauungsplan beim Bauamt einsehen.