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Pergola Baugenehmigung in Brandenburg

In Brandenburg regelt die BbgBO (§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. k BbgBO), wann eine Baugenehmigung für Pergolen und Terrassenüberdachungen nötig ist. Hier die Fakten auf einen Blick.

Rechtsstand: 12.08.2026 – Kernregel an der Primärquelle geprüft. Korrekturen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.

Die Kernregel

30 m²

Max. Grundfläche

4 m

Max. Tiefe

Verfahrensfrei

Keine Genehmigung nötig

Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. k BbgBO

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Besonderheiten in Brandenburg

Terrassenüberdachungen sind bis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe genehmigungsfrei, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. k BbgBO). Die 4 m Tiefe sind großzügiger als in den meisten Ländern (üblich: 3 m). Offene Pergolen ohne Dach gelten als „andere unbedeutende Anlagen“ und sind ohne Flächengrenze genehmigungsfrei. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen Planungsrecht, Abstandsflächenrecht und gegebenenfalls Denkmal- und Naturschutzrecht einhalten. Das liegt laut Oberster Bauaufsicht in der Verantwortung des Bauherrn.

Praxisbeispiele

1.

Terrassenüberdachung 7 m × 4 m = 28 m² am Einfamilienhaus in Potsdam: genehmigungsfrei, Fläche unter 30 m², Tiefe exakt an der 4-m-Grenze.

2.

Lamellendach 6 m × 4,5 m = 27 m²: scheitert trotz eingehaltener Fläche an der Tiefe: 4,5 m überschreiten die 4-m-Grenze, das Vorhaben wird genehmigungspflichtig.

3.

Grundstück im Außenbereich (§ 35 BauGB), etwa am Ortsrand: Die Genehmigungsfreiheit gilt dort nicht, auch eine kleine Überdachung braucht die Prüfung.

Häufige Fehler vermeiden

Tiefe falsch gemessen: Die 4 m gelten senkrecht von der Hauswand. Ein 4,20 m tiefes Dach mit 25 m² Fläche ist genehmigungspflichtig, obwohl die Fläche passt.

Außenbereich übersehen: Die 30-m²-Regel gilt ausdrücklich nicht im Außenbereich, dort ist praktisch jede Überdachung prüfpflichtig.

Satzungsrecht ignoriert: Gestaltungssatzungen der Gemeinde oder ein Bebauungsplan können strengere Vorgaben machen, die Genehmigungsfreiheit nach BbgBO hebelt sie nicht aus.

Was zählt als überdachte Fläche?

Entscheidend ist, ob die Konstruktion eine geschlossene oder weitgehend geschlossene Dachfläche hat. Eine Pergola mit offenen Querbalken oder Rankgitter gilt in der Regel nicht als Überdachung im Sinne der Bauordnung – und braucht damit auch keine Genehmigung, unabhängig von der Größe.

Sobald du ein festes Dach montierst – egal ob Glas, Polycarbonat, Lamellen oder Stoff-Bespannung – wird aus der offenen Pergola eine Terrassenüberdachung. Dann greifen die Regeln der BbgBO greifen.

Vor dem Bau prüfen

  • Grundfläche der Überdachung berechnen (Breite × Tiefe)
  • Bebauungsplan (B-Plan) beim Bauamt einsehen – kann strengere Vorgaben enthalten
  • Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze prüfen (in der Regel mindestens 3 m)
  • Bei Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung: separate Genehmigung nötig
  • Im Außenbereich (§ 35 BauGB): Bauvoranfrage stellen
  • Bei Grenzbebauung: Nachbarn informieren und Zustimmung dokumentieren
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Häufige Fragen

Brauche ich in Brandenburg eine Baugenehmigung für eine Pergola?

In Brandenburg sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und 4 m Tiefe in der Regel genehmigungsfrei. Das ergibt sich aus § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. k BbgBO. Freistehende Pergolen ohne geschlossene Dachfläche können je nach Konstruktion noch lockerer gehandhabt werden. Im Einzelfall entscheidet das zuständige Bauamt.

Was passiert, wenn ich in Brandenburg ohne Genehmigung baue?

Wird ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet, kann das Bauamt einen Baustopp verhängen und den Rückbau anordnen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben musst du die materiellen Bauvorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan) einhalten – sonst kann der Nachbar klagen.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch für Lamellendächer in Brandenburg?

Lamellendächer fallen in der Regel unter die gleiche Regelung wie Terrassenüberdachungen, da sie eine feste Dachkonstruktion darstellen. Entscheidend ist die Grundfläche (bis 30 m²) und die Tiefe (bis 4 m). Bei motorisierten Lamellendächern mit Seitenteilen kann die Einordnung anders ausfallen – hier lohnt eine Bauvoranfrage.

Wie nah darf ich an die Grundstücksgrenze bauen?

Die Abstandsflächen regelt die BbgBO. Als Faustregel gelten in den meisten Bundesländern 3 m zur Grundstücksgrenze. Bei Grenzbebauung (z. B. Reihenhaus) gelten Sonderregelungen. Auch wenn die Pergola selbst genehmigungsfrei ist, müssen die Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Unsicherheit: Lageplan und Bebauungsplan beim Bauamt einsehen.