Änderungsprotokoll
Rechtsdaten altern. Auf dieser Seite dokumentieren wir datiert, welche Kernregeln der Bundesländer-Übersicht wir korrigiert haben und warum. Wie die Daten erhoben werden, steht in der Methodik.
Stand: 16 von 16 Kernregeln an der Primärquelle geprüft, letzte Prüfung am 12.08.2026. Fehler gefunden? Eine Mail an info@pergola-ratgeber.de genügt – belegte Hinweise landen hier im Protokoll.
12.08.2026
Vollprüfung aller 16 Bundesländer-Kernregeln an den Landesrecht-Portalen
Anlass war ein Leserhinweis zu Niedersachsen (danke dafür). Ergebnis der Prüfung: 10 von 16 Einträgen brauchten Korrekturen. Die wichtigsten: Saarland stellt Terrassenüberdachungen ohne jede Maßbegrenzung verfahrensfrei (zuvor fälschlich 36 m² und 3 m Tiefe, die Werte stammten aus der Garagen-Regel). Bayern hat die 3-m-Tiefengrenze zum 01.05.2026 gestrichen. Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt kennen keine Tiefengrenze. Rheinland-Pfalz: Fundstelle und Bedingungen präzisiert. Fundstellen-Updates für Hamburg (HBauO-Neuerlass), Thüringen (§ 63 statt § 60), Brandenburg (Absatz-Verschiebung), Bremen und Hessen.
12.08.2026
Niedersachsen: toter Gesetzes-Link ersetzt, Grenzabstands-Bedingung ergänzt
Der Link zum alten voris-Portal lief ins Leere und zeigt jetzt auf das aktuelle NI-VORIS. Inhaltlich korrigiert: Die 40-m²-Verfahrensfreiheit gilt nur bei mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (Anhang Nr. 1.8 zu § 60 Abs. 1 NBauO). Eine zuvor genannte Tiefenbegrenzung steht nicht im Gesetz und wurde entfernt, die Praxisbeispiele wurden neu geschrieben.
12.08.2026
Datenzeilen-Disziplin eingeführt
Jede Bundesland-Zeile führt seitdem das wörtliche Gesetzeszitat, die Fundstelle mit Fassungshinweis, den Link zur Primärquelle und ein Prüfdatum. Der Website-Build bricht automatisch ab, wenn eine Quellen-URL nicht mehr erreichbar ist oder eine Prüfung älter als 12 Monate wird. Die Daten sind als offener Datensatz unter CC BY 4.0 verfügbar.