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Pergola Baugenehmigung: Regeln nach Bundesland

Ob eine Pergola oder Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, regelt die Landesbauordnung (LBO) deines Bundeslandes. Die gute Nachricht: In den meisten Ländern sind Überdachungen bis 30 m² genehmigungsfrei. Aber die Details machen den Unterschied.

Baugenehmigung nach Bundesland

Klick auf dein Bundesland für Details. Farbe zeigt die genehmigungsfreie Fläche.

SH 30 m² MV 30 m² NI 40 m² BB 30 m² ST 30 m² NW 30 m² HE Sonder TH 30 m² SN 30 m² RP Sonder SL 36 m² BW 30 m² BY 30 m² HH 30 m² HB 30 m² BE 30 m²
30 m² frei (Standard)
36 m² frei (SL)
40 m² frei (NI)
Sonderregel (HE, RP)

Stand: März 2026. Angaben ohne Gewähr.

Alle Bundesländer im Überblick

Stand: März 2026. Angaben ohne Gewähr – im Einzelfall die aktuelle Fassung der LBO und den Bebauungsplan prüfen.

Was du grundsätzlich wissen solltest

Genehmigungsfrei (in der Amtssprache: verfahrensfrei) heißt nicht regelungsfrei. Auch bei einem verfahrensfreien Bauvorhaben musst du Abstandsflächen einhalten – in 13 von 16 Bundesländern sind das mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze, in Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen 2,5 m. Dazu kommt der örtliche Bebauungsplan: er kann die Grenzen der LBO weiter einschränken, etwa bei Dachform, Materialwahl oder überbaubarer Fläche. Und die Nachbarrechte gelten sowieso.

Die Werte in der Tabelle gelten für überdachte Terrassen an Wohngebäuden im Innenbereich (§ 34 BauGB). Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelten strengere Auflagen. Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Gestaltungssatzungen können zusätzliche Einschränkungen bedeuten. Achtung: Rheinland-Pfalz rechnet nicht nach Fläche, sondern nach umbauter Raum – dort liegt die Grenze bei 50 m³.

Freistehende Pergolen ohne feste Bedachung – also mit offenen Sparren oder Rankgitter als Rankhilfe – fallen in vielen Bundesländern gar nicht unter die Regelung für »überdachte Terrassen«. Sie gelten als bauliche Anlagen geringer Bedeutung und sind meist ohne Einschränkung verfahrensfrei. Sobald du eine geschlossene Dachfläche ergänzt (Glas, Polycarbonat, Lamellen), wird daraus baurechtlich eine Terrassenüberdachung.

Abgrenzung Wintergarten: Ein Wintergarten hat im Gegensatz zur Pergola geschlossene Seitenwände und eine feste Dacheindeckung. Er gilt in allen Bundesländern als eigenständiges Bauvorhaben mit eigenen Grenzwerten – die Pergola-Freigrenzen gelten dafür nicht.

Was passiert ohne Genehmigung?

Wer ohne erforderliche Baugenehmigung baut, errichtet einen Schwarzbau. Die Bauaufsichtsbehörde kann einen Baustopp verhängen, ein Bußgeld festsetzen (je nach Bundesland bis zu 50.000 €) und im schlimmsten Fall den Rückbau anordnen. Auch Jahre nach der Errichtung, denn Schwarzbauten verjähren baurechtlich nicht.

Steht die Pergola bereits, bleibt die nachträgliche Baugenehmigung als Ausweg. Dafür reichst du einen regulären Bauantrag bei deiner Gemeindeverwaltung ein – mit Lageplan, Bauzeichnung und gegebenenfalls Standsicherheitsnachweis. Die Gebühren liegen typisch zwischen 50 und 200 €. Der Antrag wird aber nur genehmigt, wenn das Vorhaben auch genehmigungsfähig ist.

Tipp: Ruf vor dem Bau beim Bauamt deiner Gemeinde an. Die meisten Ämter geben telefonisch eine kostenlose Erstauskunft, ob dein Vorhaben verfahrensfrei ist oder ein Bauantrag nötig wird. Fünf Minuten Telefonat können dir viel Ärger ersparen.

Bauantrag für eine Pergola: welche Unterlagen?

Falls deine Pergola genehmigungspflichtig ist, brauchst du folgende Unterlagen für den Bauantrag: einen Lageplan im Maßstab 1:500 (erhältlich beim Katasteramt oder als Liegenschaftskarte, Kosten 30–80 €), Bauzeichnungen mit Grundriss, Ansichten und mindestens einem Schnitt (Maßstab 1:100), eine Baubeschreibung mit Angaben zu Material, Maßen und Nutzung sowie statische Berechnungen (Standsicherheitsnachweis). Die Statik erstellt ein Bauingenieur oder Zimmermann – Kosten: 200–500 €.

In einigen Bundesländern reicht statt eines vollständigen Bauantrags eine Bauanzeige (auch: Kenntnisgabeverfahren). Du zeigst dem Bauamt dein Vorhaben an und darfst nach Ablauf einer Frist (meist 4 Wochen) bauen, sofern kein Widerspruch kommt. Das vereinfachte Verfahren spart Zeit und Gebühren – ob es für dein Vorhaben gilt, steht in der LBO deines Bundeslandes.

Liegt die Pergola näher als 3 m an der Grundstücksgrenze, verlangen die meisten Bauämter eine Nachbarzustimmung. Das ist eine schriftliche Erklärung deines Nachbarn, dass er mit dem Bauvorhaben einverstanden ist. Ohne diese Zustimmung kann das Bauamt den Antrag ablehnen oder eine Abweichung nach der jeweiligen LBO verlangen.

Neben der Grundfläche spielt die Tiefe (Abstand von der Hauswand bis zur Vorderkante der Überdachung) eine Rolle. Die Grenzwerte variieren: 3 m (Standard in den meisten Bundesländern), 3,5 m (Bremen), 4 m (Brandenburg, Thüringen) und 4,5 m (NRW). Überschreitest du die Tiefe, wird das Vorhaben genehmigungspflichtig – auch wenn die Fläche unter 30 m² bleibt.

Bearbeitungszeit für den Bauantrag: 4 bis 12 Wochen. Gebühren: 50 bis 200 € je nach Gemeinde und Aufwand. In manchen Kommunen fallen zusätzlich Kosten für die Prüfung der Statik an (50–150 €). Planst du die Pergola im Denkmalschutzgebiet, brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung – die dauert oft nochmal 4–8 Wochen extra.

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Häufige Fragen

Brauche ich für eine freistehende Pergola ohne Dach eine Baugenehmigung?

In den meisten Bundesländern nicht. Eine offene Pergola ohne feste Bedachung – also nur mit Sparren oder Rankgitter – gilt als bauliche Anlage geringer Bedeutung und ist verfahrensfrei. Sobald du ein geschlossenes Dach (Glas, Polycarbonat, Lamellen) ergänzt, wird sie baurechtlich zur Terrassenüberdachung und die Flächengrenzen der LBO greifen.

Wie stelle ich einen Bauantrag für eine Pergola?

Den Bauantrag reichst du bei der Bauaufsichtsbehörde deiner Gemeinde ein. Nötig sind ein Lageplan (1:500), Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte) und eine Baubeschreibung. Bei Pergolen bis 30 m² reicht in vielen Bundesländern das vereinfachte Verfahren. Bearbeitungszeit: 4 bis 12 Wochen, Gebühren: 50 bis 200 €.

Kann ich eine Pergola nachträglich genehmigen lassen?

Ja, über eine nachträgliche Baugenehmigung. Du stellst denselben Bauantrag wie vor dem Bau. Voraussetzung: das Vorhaben muss genehmigungsfähig sein, also alle Abstandsflächen, Bebauungsplan-Vorgaben und Grenzabstände einhalten. Eine Garantie auf Genehmigung gibt es nicht – im schlimmsten Fall droht eine Rückbauanordnung.