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Pergola Baugenehmigung: Regeln nach Bundesland

Ob eine Pergola oder Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, regelt die Landesbauordnung (LBO) deines Bundeslandes. Die gute Nachricht: In den meisten Ländern sind Überdachungen bis 30 m² genehmigungsfrei. Aber die Details machen den Unterschied.

Unsere 16-Länder-Auswertung in Zahlen · Datenstand 2026-08

11 von 16

Ländern setzen die Grenze bei 30 m²

40 m²

großzügigste Flächengrenze (2 Länder über 30 m²)

3 bis 4.5 m

Spanne der Tiefengrenzen (4 Länder: 3 m)

3 Länder

rechnen anders (Hessen ohne Flächengrenze, RLP in m³)

Kein Bundesland verlangt eine Genehmigung unter 30 m². Zahlen aus unserer laufend gepflegten Auswertung aller 16 Landesbauordnungen – Zitieren mit Quellenangabe erwünscht, Methodik unter /methodik/.

Baugenehmigung nach Bundesland

Klick auf dein Bundesland für Details. Farbe zeigt die genehmigungsfreie Fläche.

SH 30 m² MV 40 m² NI 40 m² BB 30 m² ST 30 m² NW 30 m² HE Sonder TH 30 m² SN 30 m² RP Sonder SL Sonder BW 30 m² BY 30 m² HH 30 m² HB 30 m² BE 30 m²
30 m² frei (Standard)
36 m² frei (SL)
40 m² frei (NI)
Sonderregel (HE, RP)

Stand: März 2026. Angaben ohne Gewähr.

Alle Bundesländer im Überblick

Bundesland Frei bis Max. Tiefe Rechtsgrundlage Details
Baden-Württemberg 30 m² keine Anhang 1 Nr. 1 Buchst. l zu § 50 Abs. 1 LBO BW Pergola Baugenehmigung Baden-Württemberg
Bayern 30 m² keine Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO Pergola Baugenehmigung Bayern
Berlin 30 m² 3 m § 61 Abs. 1 BauO Bln Pergola Baugenehmigung Berlin
Brandenburg 30 m² 4 m § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. k BbgBO Pergola Baugenehmigung Brandenburg
Bremen 30 m² 3.5 m § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h bb BremLBO Pergola Baugenehmigung Bremen
Hamburg 30 m² 3 m § 61 HBauO i.V.m. Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. g Pergola Baugenehmigung Hamburg
Hessen abweichende Regel abweichende Regel § 63 HBO i.V.m. Anlage Abschnitt I Nr. 1.13 Pergola Baugenehmigung Hessen
Mecklenburg-Vorpommern 40 m² keine § 61 Abs. 1 Nr. 1 g LBauO M-V (Terrassenüberdachungen bis 40 m²); § 61 Abs. 1 Nr. 15 d (Pergolen) Pergola Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen 40 m² keine Anhang Nr. 1.8 zu § 60 Abs. 1 NBauO Pergola Baugenehmigung Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen 30 m² 4.5 m § 62 Abs. 1 Nr. 1g BauO NRW Pergola Baugenehmigung Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz abweichende Regel abweichende Regel § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO RP Pergola Baugenehmigung Rheinland-Pfalz
Saarland abweichende Regel abweichende Regel § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO Saarland Pergola Baugenehmigung Saarland
Sachsen 30 m² 3 m § 61 Abs. 1 Nr. 1 g SächsBO (Fassung 11.05.2016, zuletzt geändert 01.03.2024); Stadt Radebeul, Bauherren-Information Pergola Baugenehmigung Sachsen
Sachsen-Anhalt 30 m² keine § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA Pergola Baugenehmigung Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein 30 m² 3 m § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO SH Pergola Baugenehmigung Schleswig-Holstein
Thüringen 30 m² 4 m § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO Pergola Baugenehmigung Thüringen

Angaben ohne Gewähr – im Einzelfall die aktuelle Fassung der LBO und den Bebauungsplan prüfen.

Was diese Übersicht nicht prüft

Die Tabelle bildet allein die Verfahrensfreiheit nach der jeweiligen Landesbauordnung ab. Alles, was von deinem konkreten Grundstück abhängt, bleibt darin ungeprüft:

  • der Bebauungsplan deiner Gemeinde mit Vorgaben zu überbaubarer Fläche, Dachform und Höhen
  • örtliche Gestaltungs- und Baumschutzsatzungen
  • das Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes
  • Baulasten und privatrechtliche Beschränkungen im Grundbuch
  • ob dein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt

Der letzte Punkt entscheidet über alles Weitere: Im Außenbereich nach § 35 BauGB greifen die Freigrenzen der Tabelle nicht. Wo dein Grundstück liegt, klärt verbindlich nur die Gemeinde, belastbar wird die Auskunft durch eine Bauvoranfrage.

Datengrundlage und Prüfbilanz

16 von 16 Kernregeln wurden am 12.08.2026 an der Primärquelle geprüft: je Bundesland mit wörtlichem Gesetzeszitat, Fundstelle samt Fassungshinweis und Link ins Landesrecht-Portal. Der Website-Build bricht ab, wenn eine Quelle nicht mehr erreichbar ist oder eine Prüfung älter als 12 Monate wird.

Die Daten stehen als offener Datensatz bereit: bundeslaender.json (Lizenz CC BY 4.0, Namensnennung mit Link auf pergola-ratgeber.de).

Was du grundsätzlich wissen solltest

Genehmigungsfrei (in der Amtssprache: verfahrensfrei) heißt nicht regelungsfrei. Auch bei einem verfahrensfreien Bauvorhaben musst du Abstandsflächen einhalten – in 13 von 16 Bundesländern sind das mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze, in Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen 2,5 m. Dazu kommt der örtliche Bebauungsplan: er kann die Grenzen der LBO weiter einschränken, etwa bei Dachform, Materialwahl oder überbaubarer Fläche. Und die Nachbarrechte gelten sowieso.

Die Werte in der Tabelle gelten für überdachte Terrassen an Wohngebäuden im Innenbereich (§ 34 BauGB). Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelten strengere Auflagen. Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Gestaltungssatzungen können zusätzliche Einschränkungen bedeuten. Achtung: Rheinland-Pfalz rechnet nicht nach Fläche, sondern nach umbauter Raum – dort liegt die Grenze bei 50 m³.

Freistehende Pergolen ohne feste Bedachung – also mit offenen Sparren oder Rankgitter als Rankhilfe – fallen in vielen Bundesländern gar nicht unter die Regelung für „überdachte Terrassen“. Sie gelten als bauliche Anlagen geringer Bedeutung und sind meist ohne Einschränkung verfahrensfrei. Sobald du eine geschlossene Dachfläche ergänzt (Glas, Polycarbonat, Lamellen), wird daraus baurechtlich eine Terrassenüberdachung.

Abgrenzung Wintergarten: Ein Wintergarten hat im Gegensatz zur Pergola geschlossene Seitenwände und eine feste Dacheindeckung. Er gilt in allen Bundesländern als eigenständiges Bauvorhaben mit eigenen Grenzwerten – die Pergola-Freigrenzen gelten dafür nicht.

Was passiert ohne Genehmigung?

Wer ohne erforderliche Baugenehmigung baut, errichtet einen Schwarzbau. Die Bauaufsichtsbehörde kann einen Baustopp verhängen, ein Bußgeld festsetzen (je nach Bundesland bis zu 50.000 €) und im schlimmsten Fall den Rückbau anordnen. Auch Jahre nach der Errichtung, denn Schwarzbauten verjähren baurechtlich nicht.

Steht die Pergola bereits, bleibt die nachträgliche Baugenehmigung als Ausweg. Dafür reichst du einen regulären Bauantrag bei deiner Gemeindeverwaltung ein – mit Lageplan, Bauzeichnung und gegebenenfalls Standsicherheitsnachweis. Die Gebühren liegen typisch zwischen 50 und 200 €. Der Antrag wird aber nur genehmigt, wenn das Vorhaben auch genehmigungsfähig ist.

Tipp: Ruf vor dem Bau beim Bauamt deiner Gemeinde an. Die meisten Ämter geben telefonisch eine kostenlose Erstauskunft, ob dein Vorhaben verfahrensfrei ist oder ein Bauantrag nötig wird. Fünf Minuten Telefonat können dir viel Ärger ersparen.

Bauantrag für eine Pergola: welche Unterlagen?

Falls deine Pergola genehmigungspflichtig ist, brauchst du folgende Unterlagen für den Bauantrag: einen Lageplan im Maßstab 1:500 (erhältlich beim Katasteramt oder als Liegenschaftskarte, Kosten 30–80 €), Bauzeichnungen mit Grundriss, Ansichten und mindestens einem Schnitt (Maßstab 1:100), eine Baubeschreibung mit Angaben zu Material, Maßen und Nutzung sowie statische Berechnungen (Standsicherheitsnachweis). Die Statik erstellt ein Bauingenieur oder Zimmermann – Kosten: 200–500 €.

In einigen Bundesländern reicht statt eines vollständigen Bauantrags eine Bauanzeige (auch: Kenntnisgabeverfahren). Du zeigst dem Bauamt dein Vorhaben an und darfst nach Ablauf einer Frist (meist 4 Wochen) bauen, sofern kein Widerspruch kommt. Das vereinfachte Verfahren spart Zeit und Gebühren – ob es für dein Vorhaben gilt, steht in der LBO deines Bundeslandes.

Liegt die Pergola näher als 3 m an der Grundstücksgrenze, verlangen die meisten Bauämter eine Nachbarzustimmung. Das ist eine schriftliche Erklärung deines Nachbarn, dass er mit dem Bauvorhaben einverstanden ist. Ohne diese Zustimmung kann das Bauamt den Antrag ablehnen oder eine Abweichung nach der jeweiligen LBO verlangen.

Neben der Grundfläche spielt die Tiefe (Abstand von der Hauswand bis zur Vorderkante der Überdachung) eine Rolle. Die Grenzwerte variieren: 3 m (Standard in den meisten Bundesländern), 3,5 m (Bremen), 4 m (Brandenburg, Thüringen) und 4,5 m (NRW). Mecklenburg-Vorpommern verzichtet seit der jüngsten LBauO-Novelle ganz auf eine Tiefenbegrenzung und erlaubt zugleich 40 m² Fläche. Überschreitest du die Tiefe deines Bundeslandes, wird das Vorhaben genehmigungspflichtig – auch wenn die Fläche unter 30 m² bleibt.

Bearbeitungszeit für den Bauantrag: 4 bis 12 Wochen. Gebühren: 50 bis 200 € je nach Gemeinde und Aufwand. In manchen Kommunen fallen zusätzlich Kosten für die Prüfung der Statik an (50–150 €). Planst du die Pergola im Denkmalschutzgebiet, brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung – die dauert oft nochmal 4–8 Wochen extra.

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Preise inkl. MwSt. zzgl. Versand. Das Prüfdatum steht je Produkt, Datenstand insgesamt 09.07.2026 (Partner-Datafeed). Affiliate-Links – wenn du kaufst, erhalten wir eine Provision.

Häufige Fragen

In welchen Bundesländern ist eine Pergola bis 30 m² genehmigungsfrei?

Unsere Auswertung aller 16 Landesbauordnungen (Datenstand 2026-08): In 11 von 16 Ländern liegt die Verfahrensfreiheits-Grenze bei 30 m², kein Bundesland verlangt weniger. Großzügiger sind Mecklenburg-Vorpommern (40 m²), Niedersachsen (40 m²). 3 Länder rechnen anders: Hessen regelt über § 63 HBO ohne feste Flächengrenze, Rheinland-Pfalz über 50 m³ umbauten Raum, das Saarland stellt Terrassenüberdachungen ganz ohne Maßbegrenzung frei. Verbindlich bleibt immer die Detailseite deines Bundeslandes samt LBO-Quelle.

Brauche ich für eine freistehende Pergola ohne Dach eine Baugenehmigung?

In den meisten Bundesländern nicht. Eine offene Pergola ohne feste Bedachung – also nur mit Sparren oder Rankgitter – gilt als bauliche Anlage geringer Bedeutung und ist verfahrensfrei. Sobald du ein geschlossenes Dach (Glas, Polycarbonat, Lamellen) ergänzt, wird sie baurechtlich zur Terrassenüberdachung und die Flächengrenzen der LBO greifen.

Wie stelle ich einen Bauantrag für eine Pergola?

Den Bauantrag reichst du bei der Bauaufsichtsbehörde deiner Gemeinde ein. Nötig sind ein Lageplan (1:500), Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte) und eine Baubeschreibung. Bei Pergolen bis 30 m² reicht in vielen Bundesländern das vereinfachte Verfahren. Bearbeitungszeit: 4 bis 12 Wochen, Gebühren: 50 bis 200 €.

Kann ich eine Pergola nachträglich genehmigen lassen?

Ja, über eine nachträgliche Baugenehmigung. Du stellst denselben Bauantrag wie vor dem Bau. Voraussetzung: das Vorhaben muss genehmigungsfähig sein, also alle Abstandsflächen, Bebauungsplan-Vorgaben und Grenzabstände einhalten. Eine Garantie auf Genehmigung gibt es nicht – im schlimmsten Fall droht eine Rückbauanordnung.

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