Pergola Baugenehmigung: Regeln nach Bundesland

Ob eine Pergola oder Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, regelt die Landesbauordnung (LBO) deines Bundeslandes. Die gute Nachricht: In den meisten Ländern sind Überdachungen bis 30 m² genehmigungsfrei. Aber die Details machen den Unterschied.

Alle Bundesländer im Überblick

Bundesland Frei bis Max. Höhe Rechtsgrundlage Details
Baden-Württemberg 30 m² 3 m § 50 Abs. 1 LBO Baden-Württemberg Mehr →
Bayern 30 m² 3 m Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO Mehr →
Berlin 30 m² 3 m § 62 Abs. 1 Nr. 1 BauO Bln Mehr →
Brandenburg 30 m² 3 m § 55 Abs. 1 BbgBO Mehr →
Bremen 30 m² 3 m § 61 Abs. 1 BremLBO Mehr →
Hamburg 30 m² 3 m § 60 Abs. 1 HBauO Mehr →
Hessen 30 m² 3 m § 55 Abs. 1 HBO Hessen Mehr →
Mecklenburg-Vorpommern 30 m² 3 m § 61 Abs. 1 LBauO M-V Mehr →
Niedersachsen 30 m² 3 m § 60 Abs. 1 NBauO Mehr →
Nordrhein-Westfalen 30 m² 3 m § 62 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW Mehr →
Rheinland-Pfalz 50 m² 3 m § 62 Abs. 1 LBauO RP Mehr →
Saarland 36 m² 3 m § 61 Abs. 1 LBO Saarland Mehr →
Sachsen 30 m² 3 m § 61 Abs. 1 SächsBO Mehr →
Sachsen-Anhalt 30 m² 3 m § 60 Abs. 1 BauO LSA Mehr →
Schleswig-Holstein 30 m² 3 m § 63 Abs. 1 LBO SH Mehr →
Thüringen 30 m² 3 m § 60 Abs. 1 ThürBO Mehr →

Stand: März 2026. Angaben ohne Gewähr – im Einzelfall die aktuelle Fassung der LBO und den Bebauungsplan prüfen.

Was du grundsätzlich wissen solltest

Genehmigungsfrei heißt nicht regelungsfrei. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben musst du Abstandsflächen einhalten, den Bebauungsplan beachten und darfst keine Nachbarrechte verletzen. Bei Grenzbebauung empfiehlt sich vorab ein Gespräch mit den Nachbarn und dem Bauamt.

Die Werte in der Tabelle gelten für überdachte Terrassen an Wohngebäuden im Innenbereich (§ 34 BauGB). Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelten strengere Auflagen. Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Gestaltungssatzungen können zusätzliche Einschränkungen bedeuten.

Freistehende Pergolen ohne feste Dachfläche – also mit offenen Sparren oder Rankgitter – fallen in vielen Bundesländern gar nicht unter die Regelung für »überdachte Terrassen«. Sie gelten als bauliche Anlagen geringer Bedeutung und sind meist ohne Einschränkung genehmigungsfrei.

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