Pergola Baugenehmigung in Saarland
In Saarland regelt die LBO SL (§ 61 Abs. 1 LBO Saarland), wann eine Baugenehmigung für Pergolen und Terrassenüberdachungen nötig ist. Hier die Fakten auf einen Blick.
Die Kernregel
36 m²
Max. Grundfläche
3 m
Max. Tiefe
Verfahrensfrei
Keine Genehmigung nötig
Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 LBO Saarland
Besonderheiten in Saarland
Überdachungen bis 36 m² und 3 m Tiefe genehmigungsfrei (§ 61 LBO SL). Freistehende Pergolen ohne feste Bedachung sind in der Regel unproblematisch.
Was zählt als überdachte Fläche?
Entscheidend ist, ob die Konstruktion eine geschlossene oder weitgehend geschlossene Dachfläche hat. Eine Pergola mit offenen Querbalken oder Rankgitter gilt in der Regel nicht als Überdachung im Sinne der Bauordnung – und braucht damit auch keine Genehmigung, unabhängig von der Größe.
Sobald du ein festes Dach montierst – egal ob Glas, Polycarbonat, Lamellen oder Stoff-Bespannung – wird aus der offenen Pergola eine Terrassenüberdachung, und die Regeln der LBO SL greifen.
Vor dem Bau prüfen
- ✓ Grundfläche der Überdachung berechnen (Breite × Tiefe)
- ✓ Bebauungsplan (B-Plan) beim Bauamt einsehen – kann strengere Vorgaben enthalten
- ✓ Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze prüfen (in der Regel mindestens 3 m)
- ✓ Bei Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung: separate Genehmigung nötig
- ✓ Im Außenbereich (§ 35 BauGB): Bauvoranfrage stellen
- ✓ Bei Grenzbebauung: Nachbarn informieren und Zustimmung dokumentieren
Andere Bundesländer
Häufige Fragen
- Brauche ich in Saarland eine Baugenehmigung für eine Pergola?
- In Saarland sind Terrassenüberdachungen bis 36 m² Grundfläche und 3 m Tiefe in der Regel genehmigungsfrei. Das ergibt sich aus § 61 Abs. 1 LBO Saarland. Freistehende Pergolen ohne geschlossene Dachfläche können je nach Konstruktion noch lockerer gehandhabt werden. Im Einzelfall entscheidet das zuständige Bauamt.
- Was passiert, wenn ich in Saarland ohne Genehmigung baue?
- Wird ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet, kann das Bauamt einen Baustopp verhängen und den Rückbau anordnen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben musst du die materiellen Bauvorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan) einhalten – sonst kann der Nachbar klagen.
- Gilt die Genehmigungsfreiheit auch für Lamellendächer in Saarland?
- Lamellendächer fallen in der Regel unter die gleiche Regelung wie Terrassenüberdachungen, da sie eine feste Dachkonstruktion darstellen. Entscheidend ist die Grundfläche (bis 36 m²) und die Tiefe. Bei motorisierten Lamellendächern mit Seitenteilen kann die Einordnung anders ausfallen – hier lohnt eine Bauvoranfrage.
- Wie nah darf ich an die Grundstücksgrenze bauen?
- Die Abstandsflächen regelt die LBO SL. Als Faustregel gelten in den meisten Bundesländern 3 m zur Grundstücksgrenze. Bei Grenzbebauung (z. B. Reihenhaus) gelten Sonderregelungen. Auch wenn die Pergola selbst genehmigungsfrei ist, müssen die Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Unsicherheit: Lageplan und Bebauungsplan beim Bauamt einsehen.