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Förderung für Terrassenüberdachung: Zuschuss, Steuerbonus oder beides?

Wer eine Terrassenüberdachung oder Pergola plant, fragt sich: Gibt es dafür Fördergeld? Die ehrliche Antwort: Für die Konstruktion selbst gibt es keinen direkten Zuschuss. Aber über Umwege – Sonnenschutz an Fenstern, Handwerkerleistungen, energetische Sanierung – lässt sich trotzdem Geld zurückholen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Programme greifen und welche nicht.

Für Pergolen und Terrassendächer gibt es keinen direkten BAFA-Zuschuss. Die BEG fördert nur Sonnenschutz an der Gebäudehülle (Rollläden, Raffstores). Über §35a EStG lassen sich die Montagekosten mit bis zu 1.200 €/Jahr absetzen. Wer parallel Fenstersonnenschutz nachrüstet, holt über BAFA (15–20 %) oder §35c EStG (20 % über 3 Jahre) zusätzlich Geld zurück. Stand: März 2026.

7 Min. Lesezeit Aktualisiert: März 2026

BAFA-Zuschuss Pergola

Nicht förderfähig

Handwerkerbonus §35a

Bis 1.200 €/Jahr

Energiebonus §35c

Bis 40.000 € gesamt

Stand

März 2026

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BEG-Förderung: Pergolen und Terrassendächer fallen durch das Raster

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst über das BAFA den sommerlichen Wärmeschutz mit 15 % der förderfähigen Kosten (20 % mit iSFP-Bonus). Klingt gut, aber die technischen Mindestanforderungen (TMA) sind streng.

Gefördert werden nur außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen, die parallel zur Verglasung an der thermischen Gebäudehülle sitzen: Rollläden, Raffstores, Fenstermarkisen, Jalousien. Also Systeme, die direkt am Fenster oder an der Fassade montiert sind.

Nicht förderfähig sind laut BAFA-Richtlinie (Stand: Januar 2024): - Pergola-Markisen und Pergolamarkisen - Lamellendächer und freistehende Lamellensysteme - Gelenkarm-Markisen (Kassettenmarkisen) - Terrassenüberdachungen jeder Art

Der Grund: Diese Systeme beschatten die Terrasse, nicht die Gebäudehülle. Sie reduzieren den solaren Wärmeeintrag ins Gebäude nicht direkt genug, um die DIN 4108-2 Anforderungen zu erfüllen.

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Was die BEG trotzdem fördert: Sonnenschutz am Gebäude

Wer ohnehin eine Terrasse überdacht, investiert oft parallel in Sonnenschutz an den angrenzenden Fenstern oder Türen. Diesen Teil kannst du über BEG EM fördern lassen.

Förderfähige Maßnahmen (15 % Zuschuss, 20 % mit iSFP): - Raffstores und Außenjalousien an Fenstern und Terrassentüren - Rollläden mit automatischer Steuerung - Fenstermarkisen (Vertikalmarkisen, Fallarmmarkisen) - Wintergarten-Innenbeschattung mit automatischer Steuerung

Voraussetzungen: 1. Antrag vor Baubeginn im BAFA-Portal stellen 2. Energieeffizienz-Experte (EEE) einbinden – kostet 300–800 €, wird ebenfalls zu 50 % gefördert 3. Fachunternehmer-Erklärung nach Einbau 4. Automatische oder manuell verstellbare Steuerung (Kurbel reicht)

Förderfähige Kosten: Maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (60.000 € mit iSFP). Bei 20 % Fördersatz ergibt das bis zu 12.000 € Zuschuss.

Steuerbonus nach §35a EStG: 1.200 € für die Pergola-Montage

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen nach §35a EStG ist der realistischste Hebel für Pergola-Besitzer. Das Finanzamt erstattet 20 % der Arbeitskosten – maximal 1.200 € pro Jahr bei 6.000 € anrechenbaren Kosten.

Was zählt: - Montagekosten des Fachbetriebs (Lohn, Anfahrt, Maschinenkosten) - Fundamentarbeiten - Elektroinstallation (Beleuchtung, Steckdosen) - Reinigungsarbeiten

Was nicht zählt: - Materialkosten (Holz, Aluminium, Schrauben) - Eigenleistung - Lieferkosten für die Konstruktion

Bei einer typischen Pergola-Montage durch einen Fachbetrieb liegen die reinen Arbeitskosten bei 1.500 bis 4.000 €. Davon 20 % sind 300 bis 800 € Steuererstattung. Dazu kommen eventuelle Fundament- und Elektroarbeiten.

Voraussetzung: Rechnung mit separat ausgewiesenen Lohnkosten, Überweisung (keine Barzahlung). Eintrag in Zeile 6 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

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§35c EStG: Steuerbonus für energetische Maßnahmen

Seit 2020 gibt es über §35c EStG eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum. Die Abschreibung läuft über 3 Jahre und beträgt insgesamt 20 % der Kosten, maximal 40.000 € pro Objekt.

Das betrifft Pergola-Besitzer indirekt: Wer im Zuge einer Terrassengestaltung gleichzeitig Rollläden, Raffstores oder Fenstermarkisen einbauen lässt, kann diese Kosten über §35c absetzen, sofern sie den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 verbessern.

Verteilung der Steuerermäßigung: - Jahr 1: 7 % (max. 14.000 €) - Jahr 2: 7 % (max. 14.000 €) - Jahr 3: 6 % (max. 12.000 €)

Voraussetzungen: - Gebäude älter als 10 Jahre (Baubeginn) - Selbstnutzung als Hauptwohnsitz - Fachunternehmer-Bescheinigung nach amtlichem Muster - Keine Kombination mit BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit für dieselbe Maßnahme

§35c lohnt sich vor allem, wenn die Kosten für den Fenstersonnenschutz hoch sind (ab 5.000 €) und du keinen BAFA-Zuschuss beantragt hast. Die beiden Programme schließen sich gegenseitig aus.

KfW-Kredit: Ergänzungskredit für Sonnenschutz

Die KfW bietet über das Programm 358/359 einen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Der Kredit beträgt maximal 120.000 € pro Wohneinheit zu vergünstigten Zinsen.

Voraussetzung: Du brauchst zuerst einen BAFA-Zuwendungsbescheid für die Einzelmaßnahme. Der KfW-Kredit finanziert dann die Restkosten. Ohne BAFA-Bewilligung gibt es keinen KfW-Ergänzungskredit.

Für eine reine Pergola oder Terrassenüberdachung ist der KfW-Kredit daher nicht zugänglich, weil die BAFA-Förderung für diese Konstruktionen nicht greift. Wer jedoch parallel förderfähigen Sonnenschutz an Fenstern installiert, kann den Kredit für diesen Teil nutzen.

Landesförderungen: kaum Programme für Terrassenüberdachungen

Auf Landesebene gibt es vereinzelt Förderprogramme für energetische Sanierung, die theoretisch auch Sonnenschutz einschließen. Spezifische Zuschüsse für Terrassenüberdachungen oder Pergolen hat aktuell (Stand: März 2026) kein Bundesland im Programm.

Manche Kommunen bieten Klimaanpassungs-Förderprogramme an, die Begrünung und Verschattung im Außenbereich bezuschussen – allerdings eher für öffentliche Flächen oder Gewerbebetriebe. Für private Pergolen sind diese Programme in der Regel nicht anwendbar.

Tipp: Über die Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) kannst du gezielt nach Programmen in deinem Bundesland und deiner Kommune suchen. Suchbegriffe: »sommerlicher Wärmeschutz«, »Klimaanpassung«, »Gebäudehülle«.

Übersicht: Förderprogramme im Vergleich

ProgrammGilt für Pergola/Terrassendach?Gilt für Fenstersonnenschutz?FörderhöheVoraussetzung
BAFA BEG EM (Zuschuss)NeinJa15–20 % (max. 12.000 €)Antrag vor Baubeginn, Energieberater
KfW 358/359 (Kredit)NeinJa (mit BAFA-Bescheid)Bis 120.000 € KreditBAFA-Zuwendungsbescheid
§35a EStG (Handwerkerbonus)Ja (Lohnkosten)Ja (Lohnkosten)20 % Lohnkosten, max. 1.200 €/JahrRechnung, Überweisung
§35c EStG (Energiebonus)NeinJa20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €Gebäude >10 Jahre, Selbstnutzung
LandesförderungNein (Stand: März 2026)TeilweiseVariiertBundesland-/Kommunenabhängig

Fördersätze und Konditionen Stand: März 2026. Änderungen durch Haushaltsbeschlüsse möglich. Alle Preise sind unverbindliche Richtwerte.

Rechenbeispiel: Pergola + Raffstores kombinieren

Familie Müller lässt eine Alu-Pergola (4 × 3 m) montieren und rüstet gleichzeitig 3 Terrassentüren mit Raffstores nach.

Pergola (nicht förderfähig über BEG): - Konstruktion + Material: 6.500 € - Montage (Lohn): 1.800 € - §35a-Erstattung: 20 % von 1.800 € = 360 €

Raffstores (BEG-förderfähig): - 3 Raffstores mit Steuerung: 4.200 € - Montage: 900 € - Gesamtkosten: 5.100 € - BAFA-Zuschuss (20 % mit iSFP): 1.020 € - Energieberater: 500 € (davon 250 € gefördert)

Gesamtersparnis: 1.380 € + 250 € = 1.630 €

Ohne die Raffstores hätte die Familie nur 360 € über den Handwerkerbonus bekommen. Die Kombination macht den Unterschied.

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Häufige Fragen

Wird eine Terrassenüberdachung vom BAFA gefördert?

Nein. Das BAFA fördert im Rahmen der BEG nur Sonnenschutz, der direkt an der thermischen Gebäudehülle sitzt: Rollläden, Raffstores und Fenstermarkisen. Terrassendächer, Pergolen und freistehende Lamellendächer sind nicht förderfähig (Stand: März 2026).

Kann ich die Montagekosten meiner Pergola von der Steuer absetzen?

Ja, über §35a EStG. Das Finanzamt erstattet 20 % der Lohnkosten – maximal 1.200 € pro Jahr. Materialkosten zählen nicht. Voraussetzung: Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Lohnkosten und Zahlung per Überweisung.

Lohnt sich §35c EStG für eine Terrassenüberdachung?

Für die Überdachung selbst nicht – §35c gilt nur für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle. Wer aber gleichzeitig Rollläden oder Raffstores an Fenstern nachrüstet, kann diese Kosten über 3 Jahre mit insgesamt 20 % absetzen (max. 40.000 € pro Objekt). Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein.

Welche Förderung bringt am meisten für Pergola-Besitzer?

Die Kombination aus §35a (Handwerkerbonus für Pergola-Montage) und BAFA BEG EM (Zuschuss für Fenstersonnenschutz). Im Rechenbeispiel oben spart eine Familie so über 1.600 €. Wer kein BAFA beantragt, kann alternativ §35c für den Fenstersonnenschutz nutzen.